Cap Anamur unterstützen
Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen
Strafrichter:innen oder Staatsanwält:innen können mittels Zuweisung von Bußgeldern einen wertvollen Beitrag zu unserer Projektarbeit leisten.
Strafrichter:innen oder Staatsanwält:innen können mittels Zuweisung von Bußgeldern einen wertvollen Beitrag zu unserer Projektarbeit leisten.
Cap Anamur unterstützt weltweit Menschen in Not, bedingungslos, unbürokratisch und nachhaltig.
Bußgelder und Geldauflagen, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind ein wichtiger und willkommener Teil bei der Förderung der gemeinnützigen Arbeit von Cap Anamur. Sie helfen uns dabei, unsere Projekte langfristig anzulegen und in Krisensituationen schnell und unabhängig zu reagieren.
Cap Anamur ist als gemeinnützige Organisation bei allen 24 Oberlandesgerichten gelistet.
Die Bußgelder werden ausschließlich für den in der Vereinssatzung vorgesehenen Zweck verwendet. Transparenz und Effizienz im Umgang mit Geldauflagen verstehen sich von selbst. Über den Eingang beziehungsweise das Versäumnis von Zahlungen informieren wir zeitnah.
Zu diesem Thema stehen wir auf Anfrage gern zur Verfügung.
Jahresbericht
Die Jahresberichte fassen die Tätigkeiten des vorigen Kalenderjahres sowie aktuelle vereinsbezogene Informationen und Zahlen in einer Broschüre übersichtlich zusammen.
Sind Fragen offen geblieben oder nähere Informationen gewünscht?
Weiterführende Informationen, z. B. zu einzelnen Projekten übersenden wir auf Anfrage.