Testament & Erbschaft
Zukunft schenken, Spuren hinterlassen
Testamentsspende: Mitmenschen lebenswerte Zukunftsperspektiven eröffnen.
Ein Vermächtnis oder eine Erbschaft zugunsten von Cap Anamur ermöglicht es uns Menschenleben zu retten, und Not zu lindern:
- mit unseren Mitteln der medizinischen Nothilfe
- mit Hilfsgütern
- und nachhaltig mit dem Bau von Krankenhäusern und Schulen.
Das besonderes hohe Maß an Vertrauen, das uns mit Testamentsspenden entgegengebracht wird, wissen wir sehr zu schätzen.
Ist ein solcher Schritt eine Erwägung? Für ein vertiefendes Gespräch zu diesem Thema stehen wir diskret und gern zur Verfügung.
Hinweis: Die folgenden Inhalte sind als erste Informationen betreffend der Möglichkeiten eines Testaments oder Nachlasses zugunsten von Cap Anamur gedacht. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, und für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen.
Warum ein Testament?
Um mit dem Nachlass eine gemeinnützige Organisation wie Cap Anamur zu unterstützen, muss dies in einem Testament festgelegt werden.
Das eigene Testament kann den eigenen Wünschen, Werten und Idealen entsprechend nahezu frei gestaltet werden. Ohne Testament bestimmt die gesetzliche Regelung zur Erbfolge, wer den Nachlass erhält: Dabei werden ausschließlich Familienangehörige und Ehepartner:innen beziehungsweise eingetragene Lebenspartner:innen berücksichtigt und sofern solche nicht vorhanden sind, der Staat. Andere nahestehende Menschen wie z. B. Lebensgefährt:innen ohne Status sind dann vom Erbe ausgeschlossen. Gleiches gilt für gemeinnützige Organisationen. Sollte der eigene letzte Wille von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, ist also ein Testament erforderlich. Mit Ausnahme des Pflichtteils für die nächsten Angehörigen, denen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zusteht, kann jede(r) vollkommen frei über den eigenen Nachlass verfügen. Sind diese Dinge erst geordnet, bedeutet das oft auch eine große Erleichterung und Sicherheit – nicht zuletzt auch für die Angehörigen.
Welche Varianten von Testament gibt es?
handschriftliches Testament
- Jederzeit handschriftlich und ohne Kostenaufwand zu verfassen. Wichtig: in vollem Umfang handschriftlich!
- notwendige Inhalte: Ort, Datum, Unterschrift mit vollem Namen. Sinnvoll: eine Überschrift mit „Testament“ oder „letzter Wille“.
- Ausführungen möglichst konkret, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Tipp: Rechtlicher Rat im Zweifel durchaus hilfreich.
- Aufbewahrung: Zuhause oder mittels Hinterlegung am zuständigen Amtsgericht. Hinweis: Zuhause sollte es allerdings gut auffindbar sein und mindestens eine Person des Vertrauens sollte darüber informiert sein.
Hinweis: Das handschriftliche Testament kann jederzeit ergänzt, geändert oder widerrufen werden.
notarielles Testament
- rechtlich einwandfreie Form (besonders geeignet für komplexe Erbregelungen)
- Beratung und Feststellung der Testierfähigkeit
- Kosten abhängig vom Vermögenswert (Gebührentabelle)
- nach der notariellen Beurkundung Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht
gemeinschaftliches Testament
- wird auch Berliner Testament genannt
- Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen sind gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Eine dritte Partei – in der Regel sind das die Kinder – erbt das Vermögen erst nach dem Tod beider Partner.
Hinweis: Unter Umständen ist es ratsam, dass im Testament festgehalten wird, ob der/die länger lebende Ehepartner:in das Testament in Bezug auf die Erbeinsetzung und die übrigen getroffenen Anordnungen ändern darf.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag muss mit mindestens einer weiteren Person geschlossen sowie von einem Notar beurkundet werden.
Hinweis: der Erbvertrag darf grundsätzlich nur im Einvernehmen aller Beteiligten geändert oder aufgelöst werden.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis?
Erbschaft
Die bedachte Person wird Rechtsnachfolger. Neben dem Vermögen und Eigentum erbt die Person damit auch eventuelle Verpflichtungen und Schulden.
Beispiel für eine Miterbschaft:
Mein Testament
Ich, Emma Schneider, geboren am 13.02.1946, wohnhaft Mühlenstraße 2, 12345 Mühlhausen, bestimme als Erben zu gleichen Teilen meine Nichte Anna Schmidt, wohnhaft Bahnhofstraße 3, 56789 Bahnhofsstadt, und den gemeinnützigen Verein Cap Anamur/Deutsche Not-Ärzte e.V., Thebäerstraße 30, 50823 Köln.
Mühlhausen, am 03.11.2015
Emma Schneider
Vermächtnis
Die bedachte Person oder Organisation bekommt etwas ohne weitere Verpflichtungen hinterlassen. Zum Beispiel einen Geldbetrag, eine Immobilie oder ein Schmuckstück. Eine solche Anordnung kann über ein Testament erfolgen oder in einem Erbvertrag vereinbart werden.
Es reicht aus, festzuhalten, wer welchen Gegenstand oder welchen Vermögenswert erhalten soll. Etwaige Erb:innen sind verpflichtet, das Vermächtnis an den/die Vermächtnisnehmer:in auszuhändigen.
Beispiel für ein Vermächtnis:
Mein Testament
Ich, Emma Schneider, geboren am 13.02.1946, wohnhaft Mühlenstraße 2, 12345 Mühlhausen, bestimme als Erbin meine Nichte Anna Schmidt, wohnhaft Bahnhofstraße 3, 56789 Bahnhofsstadt. Dem gemeinnützigen Verein Cap Anamur/Deutsche Not-Ärzte e.V., Thebäerstraße 30, 50823 Köln vermache ich 5.000 Euro.
Mühlhausen, am 03.11.2015
Emma Schneider
Gründe, die für unsere Hilfsorganisation sprechen:
Wir sind:
effizient
Koordination und Verwaltung aller Abläufe mit minimalem Personal- und Kostenaufwand
international
Einsatz von über 1.000 entsandten Mediziner:innen und Techniker:innen in weltweit 60 Ländern
wirkungsvoll
Versorgung von rund 70.000 Patient:innen monatlich
unabhängig
Humanitäre Hilfe unabhängig von politischen, ökonomischen und religiösen Interessen
transparent
Klare und eindeutige Darstellung der Buchführung und der sparsamen Mittelverwendung
FAQ – häufig gestellte Fragen
Kann ich schon zu Lebzeiten Cap Anamur bedenken?
Ja. Eine Schenkung kann jederzeit zu Lebzeiten erfolgen. Auch möglich ist ein so genanntes Schenkungsversprechen, das erst nach dem Tode wirksam wird. Bei letzterem geht zum Beispiel ein Bankkonto oder ein Sparbuch, eine Immobilie, ein Sparguthaben oder Wertpapiere, erst am Tag des Todes auf eine Person oder Organisation über.
Muss Cap Anamur Schenkungs- oder Erbschaftssteuern zahlen?
Nein, als anerkannter gemeinnütziger Verein sind wir von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?
Erbschaft: Die bedachte Person wird Rechtsnachfolger. Neben dem Vermögen und Eigentum erbt die Person damit auch eventuelle Verpflichtungen und Schulden.
Vermächtnis: Die bedachte Person oder Organisation bekommt etwas ohne weitere Verpflichtungen hinterlassen. Zum Beispiel einen Geldbetrag, eine Immobilie oder ein Schmuckstück. Eine solche Anordnung kann über ein Testament erfolgen oder in einem Erbvertrag vereinbart werden.
Es reicht aus, festzuhalten, wer welchen Gegenstand oder welchen Vermögenswert erhalten soll. Etwaige Erb:innen sind verpflichtet, das Vermächtnis an den/die Vermächtnisnehmer:in auszuhändigen.
Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?
Das eigene Testament kann zu Hause aufbewahrt werden, allerdings sollte eine Person des Vertrauens davon Kenntnis haben. Wer auf der ganz sicheren Seite sein möchte, hinterlegt das eigene Testament gegen eine einmalige Gebühr beim zuständigen Amtsgericht. Dadurch wird gewährleistet, dass das Testament nicht verloren geht, und dass die betreffenden Personen beziehungsweise Organisationen rechtzeitig informiert werden. Bei einem notariell erstellten Testament, übernimmt der Notar die Hinterlegung des Dokuments.
Kann ich mein Testament widerrufen?
Ja. Sofern das eigene Testament beim Amtsgericht aufbewahrt wird, kann es jederzeit und ohne Angaben von Gründen zurückgefordert werden. Um ein Testament zu widerrufen, kann es vernichtet oder durch ein neues ersetzt werden – dies gilt für das notarielle sowie das handschriftliche Dokument. Besonderheiten gelten jedoch beim gemeinschaftlichen Testament sowie beim Erbvertrag.
Wichtige Kontakte und Adressen
Als gemeinnützige Organisation dürfen und können wir keine Rechtsberatung durchführen. Bei Rechtsfragen empfehlen wir anwaltliche oder notarielle Beratung. Untenstehend einige Kontakte bzw. nützliche Anlaufstellen.
Bundesnotarkammer
Mohrenstr. 34
10117 Berlin
Telefon: 030 / 38 38 66 0
Fax: 030 / 38 38 66 66
E-Mail: bnotk@bnotk.de
Webseite: www.bnotk.de
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9
10179 Berlin
Telefon: 030 / 28 49 390
Fax: 030 / 28 49 39 11
E-Mail: zentrale@brak.de
Webseite: www.brak.de
Deutscher Anwaltverein e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: 030 / 72 61 52 0
Fax: 030 / 72 61 52 190
E-Mail: dav@anwaltverein.de
Webseite: www.anwaltverein.de
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Hauptstraße 18
74918 Angelbachtal
Telefon: 07265 / 91 34 14
Telefax: 07265 / 91 34 34
E-Mail: bittler@dvev.de
Webseite: www.dvev.de
Wir sind gerne für allgemeine Fragen und Beratung da!
Ansprechpartnerin für Testamentsspenden
Wenn Sie über ein Vermächtnis zugunsten Cap Anamur nachdenken, dann stehen wir Ihnen für vertiefende Gespräche gerne zur Verfügung.
Stephanie Berg
Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
0221 – 9 13 81 50
presse@cap-anamur.org